Im Bericht vom 28. November 2018 hielt der SPD sodann fest, dass nach wie vor insbesondere im sozialen Bereich ein erhöhter Förderbedarf bestehe und daher eine Fortsetzung der Sonderbeschulung wünschenswert wäre. Da eine weitere interne Beschulung für die Eltern, T.__ und die Psychotherapeutin nicht mehr in Frage kam, empfahl die Schulpsychologin vor dem Hintergrund, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Tagessonderschule zur Verfügung stand, den Wechsel in eine Kleinklasse (vgl. act. 12/9a/3).