12/9a/3 S. 2 f.). Entgegen der Besprechung vom 14. November 2018 teilten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. November 2018 der Beschwerdegegnerin mit, mit der Beschulung in einer Kleinklasse nicht einverstanden zu sein, und stellten den Antrag auf Privatbeschulung in der "P.__" mit dem Hinweis, dass es ihnen nicht möglich sei, den entsprechenden Betrag hierfür selber zu bezahlen (act. 12/9a/4). Im Bericht vom 28. November 2018 hielt der SPD sodann fest, dass nach wie vor insbesondere im sozialen Bereich ein erhöhter Förderbedarf bestehe und daher eine Fortsetzung der Sonderbeschulung wünschenswert wäre.