zu Konfliktsituationen, mit deren Lösung das Mädchen überfordert war. In der Folge attestierte die Psychotherapeutin, T.__ sei ab dem 29. Oktober bis zum 21. Dezember 2018 zum Schulbesuch nicht in der Lage (act. 12/9a/23, 24). Am 14. November 2018 fand aufgrund der aktuellen Situation ein runder Tisch statt, an welcher die Schulleitung, die Lehrperson, die Bezugsperson der Wohngruppe, die Mutter und die Psychotherapeutin von T.__ teilnahmen. Dabei sprach sich die Mutter gegen eine andere interne Sonderbeschulung aus. Die Psychotherapeutin schlug vor, die Möglichkeit einer Kleinklassenbeschulung zu prüfen, wogegen die Mutter zunächst nichts einzuwenden hatte (vgl. act. 12/9a/3 S. 2 f.).