2.3.1. Unbestritten ist, dass T.__ gemäss Bericht des SPD vom 29. Januar 2018 auf einen geschützten schulischen Rahmen mit kleiner Klassengrösse und intensiver individueller Anleitung angewiesen ist. Es wurde daher im Einverständnis aller Beteiligten eine Sonderschulung in einer Schule für Kinder mit schwerwiegenden Lernund Verhaltensschwierigkeiten beantragt. Da T.__ aufgrund der ADS-Symptomatik nicht in der Lage war, den Schulweg selbständig zu bewältigen, wurde eine interne Beschulung empfohlen. Am 4. Februar 2018 konnte sie in das Sonderschulheim B.__ eintreten (vgl. act.