Nach entsprechender Empfehlung der Arbeitsgruppe für Rekursentscheide (vgl. act. 12/21) hiess der Erziehungsrat mit Entscheid vom 19. Juni 2019 den Rekurs betreffend Schulwechsel in eine Kleinklasse der Volksschule C.__ gut und hielt in den Erwägungen insbesondere fest, der Sonderschulbedarf von T.__ erscheine als ausgewiesen. Bezüglich der Übernahme der vollen Kosten für die Privatbeschulung überwies der Erziehungsrat den Rekurs an das Bildungsdepartement (act. 12/25), welches den Rekurs (Übernahme des Schulgeldes einer Privatschule) mit Entscheid vom 1. Juli 2019 abwies, soweit es darauf eintrat (act. 8).