12/9a/10). T.__ besucht seit 13. Dezember 2018 die Privatschule "P.__" in C.__ (act. 12/9a/18). C. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 und 7. Januar 2019 rekurrierten X.Z.__ und Y.Z.__ sowohl gegen die Zuweisung von T.__ in eine Kleinklasse als auch gegen die Ablehnung der vollständigen Kostenübernahme einer Privatbeschulung (act. 12/1, 3). Nach entsprechender Empfehlung der Arbeitsgruppe für Rekursentscheide (vgl. act. 12/21) hiess der Erziehungsrat mit Entscheid vom 19. Juni 2019 den Rekurs betreffend Schulwechsel in eine Kleinklasse der Volksschule C.__ gut und hielt in den Erwägungen insbesondere fest, der Sonderschulbedarf von T.__ erscheine als ausgewiesen.