gleichzeitig stellten sie sich gegen eine Beschulung in einer Kleinklasse (act. 12/9a/4). Mit Verfügung vom 14. Dezember 2018 wies der Schulrat den Antrag für eine Privatbeschulung mit kompletter Kostenübernahme ab, beschloss jedoch eine Kostenbeteiligung für das Schuljahr 2018/19 von CHF 10'675. Weiter stimmte der Schulrat dem Schulwechsel in eine Kleinklasse der Volksschule C.__ mit Einbezug der Schulsozialarbeit gemäss Antrag des SPD zu. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass mit einem Schulwechsel in eine Privatschule oder in die Kleinklasse die verfügte Sonderbeschulung im Sonderschulheim B.__ per Ende Semester (31. Januar 2019) aufgehoben werde (act. 12/9a/10).