Kleinklasse (1. Oberstufe) wechseln sollte, da eine weitere interne Beschulung im Sonderschulheim B.__ für die Eltern, T.__ und die Psychotherapeutin aufgrund der psychischen Situation des Mädchens nicht mehr als zumutbar erachtet wurde, zum damaligen Zeitpunkt jedoch keine Tagessonderschule zur Verfügung stand (act. 12/9a/ 3). Bereits mit Schreiben vom 22. November 2018 hatten X.Z.__ und Y.Z.__ beim Schulrat A.__ die Kostenübernahme für eine Privatbeschulung von T.__ an der "P.__" in C.__ beantragt; gleichzeitig stellten sie sich gegen eine Beschulung in einer Kleinklasse (act. 12/9a/4).