während einer Einzellektion pro Woche eine Dyskalkulietherapie. Mit Bericht vom 29. Januar 2018 empfahl der Schulpsychologische Dienst des Kantons St. Gallen (SPD) ab dem zweiten Semester des Schuljahres 2017/18 für zunächst zwei Jahre eine Sonderschulung von T.__ in einer Schule für Kinder mit schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, wobei eine interne Beschulung im Sonderschulheim B.__ vorgeschlagen wurde (vgl. act. 12/9a/1). Da sich die Eltern damit einverstanden erklärt hatten, verfügte die Schulgemeinde A.__, vertreten durch den Schulrat, am 16. Februar 2018 die entsprechende Sonderbeschulung rückwirkend ab 4. Februar 2018 (act. 12/9a/2).