© Kanton St.Gallen 2024 Seite 19/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'000 werden der Beschwerdeführerin auferlegt; auf die Erhebung wird verzichtet. 3. Die Beschwerdeführerin entschädigt die Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeverfahren ausseramtlich mit CHF 3'000 zuzüglich Barauslagen von CHF 120, ohne Mehrwertsteuer. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 20/20