© Kanton St.Gallen 2024 Seite 16/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2C_949/2014 vom 24. April 2015 E. 4.2; 2C_103/2009 vom 10. Juli 2009 E. 2.2, je mit Hinweisen). Von einer rechtmässigen Verwaltungsverordnung weicht das Gericht daher nicht ohne triftigen Grund ab. Auf diese Weise nimmt es das Anliegen der Verwaltung auf, anhand interner Weisungen einen rechtsgleichen, einheitlichen und sachgemässen Vollzug der massgebenden Rechtssätze zu gewährleisten (vgl. BGE 141 II 199 E. 5.5; 138 V 346 E. 6.2; 133 II 305 E. 8.1, je mit Hinweisen).