G 8/6/2.4 und G 8/6/4.11) sind einzig die an der D.__-Strasse liegenden Schächte eingezeichnet sowie von den Schächten wegführende Leitungen. Im hydrologischen/technischen Bericht (act. G 8/6/4.9 S. 10) wurde diesbezüglich vermerkt, dass die Schächte im Rahmen von Markierversuchen verschlossen worden waren, um zu verhindern, dass Strassenabwasser von den Schächten über die Leitungen in das Grundwasser fliesst.