Die Überbindung der Kosten von staatlich angeordneten Kontrollen bedürfe einer Rechtsgrundlage. Unverständlich sei zudem die Feststellung im vorinstanzlichen Entscheid, dass der Plan nicht genau bezeichnet und der Planverfasser nicht bestimmt sei. Der Planverfasser sei nicht relevant; die Inhalte des Planes seien entscheidend. Der technische Bericht, das Reglement und der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte