Sodann ergäben sich verschiedene im Schutzreglement abgehandelte Themen aus der lokalen Situation und könnten nicht durch Standardreglemente (MSZR) abgehandelt werden. Die Weigerung der Vorinstanz, den Sachverhalt abzuklären, sei rechtswidrig. Das gesamte Verfahren (Vorprüfung, Rekursverfahren) habe ohne Lokalaugenscheine stattgefunden. Der Vorinstanz sei es nicht darum gegangen, eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösung zu finden, sondern nur um die Umsetzung des MSZR. Es gehe nicht an, dass eine verwaltungsinterne Richtlinie wie ein Gesetz gehandhabt werde.