einen neuen Böschungsfuss für die Strasse zu erstellen, wenn die S2 am alten Ort bestehen bleibe. Entweder werde auf die Strassensanierung verzichtet oder man ermögliche es, die Böschung neu zu setzen und somit die Strasse im Bereich des S2 bauen zu können. Der öffentlich aufgelegte Umgrenzungsplan stelle die bestmögliche Lösung für eine gute Grundwassersicherung dar. Wenn verlangt werde, dass die S2 bis unmittelbar an die Strasse reichen solle, sei im Gegenzug die Sanierungspflicht der Strasse aufzuheben. Sodann ergäben sich verschiedene im Schutzreglement abgehandelte Themen aus der lokalen Situation und könnten nicht durch Standardreglemente (MSZR) abgehandelt werden.