2016, N. 22 zu Art. 19 VwVG mit Hinweisen). Weitere externe Abklärungen sind bei Zweifeln an der Richtigkeit der Feststellungen in © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte der amtlichen Beurteilung vorzunehmen (VerwGE B 2017/184 vom 13. Dezember 2018 E. 4.1). Wie nachfolgend dargelegt wird, vermögen die Einwände der Beschwerdeführerin den vorinstanzlichen Entscheid und den Fachbericht des Amtes für Wasser und Energie (AWE) nicht in Frage zu stellen. 3.