G 8/6/4.7). Mit der hierauf erfolgten zweiten Auflage des Umgrenzungsplans und des Reglements für die "Grundwasserschutzzonen um die Grundwasserfassung C.__" (nachstehend: Umgrenzungsplan 2018 und Reglement 2018) wurde ein 13 m breiter Streifen entlang der D.__-Strasse neu der Zone S3 (statt wie bisher S2) zugewiesen (act. G 8/6/4.8-4.12). Die von der EWK B.__ dagegen erhobene Einsprache vom 21. Juni 2018 (act. G 8/6/4.14) wies der Gemeinderat A.__ mit Beschluss vom 3. September 2018 ab und bestätigte den Umgrenzungsplan und das Schutzzonenreglement in der aufgelegten Form (act. G 8/6/4.17). Den hiergegen von der EWK B.__ erhobenen Rekurs vom 24. September/17. Oktober 2018 (act.