Der Gemeinderat beschloss gleichentags unter anderem, dass der Umgrenzungsplan sowie das Schutzzonenreglement im Mai 2018 erneut öffentlich aufgelegt würden. Nachdem die wesentlichen Einwände der Einsprecher mit Korrekturen berücksichtigt worden seien, könnten die Einsprachen abgeschrieben werden bzw. würden die Einsprachen durch den Rückzug von Reglement und Umgrenzungsplan gegenstandslos (act. G 8/6/4.2). Ein gegen diesen Beschluss von der EWK B.__ erhobener Rekurs wurde vom Baudepartement am 8. Mai 2018 zufolge Rückzugs abgeschrieben (act. G 8/6/4.7).