_ bereits beanspruchten Ausnützung ein. Es verbleibt eine Reserve von mindestens 89.36 m2 bzw. unter Berücksichtigung der für das ehemalige Grundstück Nr. 0002__ abgetretenen Strassenfläche ein solche von maximal 116.34 m2 (89.36 m2 + 26.98 m2) anrechenbarer Geschossfläche.