Am 8. Januar 2020 duplizierten die Beschwerdegegner 3 bis 7 (act. 32) und am 24. Januar 2020 die Beschwerdegegner 1 und 2 (act. 35) unter Festhalten an ihren Anträgen. Am 18. Februar 2020 reichte die Beschwerdeführerin Unterlagen zur Vereinigung der Grundstücke Nrn. 0002__, 0001__ und 0003__ zur Parzelle Nr. 0001__ ein (act. 39). Dazu liessen sich die Beschwerdegegner 3 bis 7 am 11. März 2020 (act. 45) und die Beschwerdegegner 1 und 2 am 23. März 2020 (act. 46) abschliessend vernehmen. Auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids und die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge sowie die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.