Mit Urteil 2C_73/2018 vom 3. Juni 2019 hiess das Bundesgericht die vom kantonalen Steueramt erhobene Beschwerde gut, hob den verwaltungsgerichtlichen Entscheid auf und bestätigte den Einspracheentscheid vom 9. März 2016. Es wies die Sache zur Festsetzung der Kosten und Entschädigungen des kantonalen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurück. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: