a), einer vorläufigen Aufnahme, wobei die Aufenthaltsdauer diesfalls zur Hälfe angerechnet wird (lit. b), oder einer vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ausgestellten Legitimationskarte oder eines vergleichbaren Aufenthaltstitels (lit. c). Auf kantonaler Ebene bestimmt Art. 9 BRG, dass Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen (Art.