© Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 21. Juni 2019 erfolgte rechtzeitig. Sie erfüllt sowohl formal, als auch inhaltlich die gesetzlichen Anforderungen (Art. 64 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 1 und Art. 48 Abs. 1 VRP). Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2.