C. A.__ und B.__ (Beschwerdeführer) erhoben für sich und ihre Kinder gegen den am 7. Juni 2019 zugestellten Entscheid des Departements des Innern (Vorinstanz) mit Eingabe vom 21. Juni 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragten, unter Kostenfolge und Erstattung einer Umtriebsentschädigung sei der Rekursentscheid aufzuheben und die politische Gemeinde X.__ (Beschwerdegegnerin) anzuweisen, auf das Einbürgerungsgesuch einzutreten; allenfalls sei die Streitsache zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung zurückzuweisen (act. 1).