Beschäftigungszeiten (BGE 141 II 1 E. 2.1.2). Arbeitslosenversicherungsrechtliche Beschäftigungsmassnahmen hingegen sind nicht geeignet, die Arbeitnehmereigenschaft der betroffenen Person zu begründen bzw. fortdauern zu lassen (BGE 141 II 1 E. 2.2.4 und 2.2.5 mit weiteren Hinweisen).