Aufgrund gesundheitlicher Probleme stellte der Beschwerdeführer bereits zweimal ein Gesuch um Ausrichtung von IV-Leistungen bei der IV-Stelle. Mit Verfügung vom 24. Mai 2016 wies die IV-Stelle das Gesuch des Beschwerdeführers ab. Sie erachtete ihn in einer adaptierten Tätigkeit als 100% arbeitsfähig. Auf die Wiederanmeldung vom 15. Juni 2017 trat die IV-Stelle mit Verfügung vom 15. Februar 2018 nicht ein. Laut den Angaben des Beschwerdeführers stellte er erneut ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle, welches noch pendent ist. Es seien neue objektive Befunde im Bereich der Schulter- und Sprunggelenke festgestellt worden.