B. N.__ (Beschwerdeführerin) und D.__ (Beschwerdeführer) reichten am 19. Juni 2019 und mit Ergänzung vom 2. September 2019 durch ihre Rechtsvertreterin Beschwerde gegen den Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartements (Vorinstanz) beim Verwaltungsgericht ein mit dem Rechtsbegehren, der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Vorinstanz beantragte in der Vernehmlassung vom 16. September 2019 die Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge und die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.