Das Verwaltungsgericht stellt fest: A. a. Der 1965 in Algerien geborene D.__ ist deutscher Staatsangehöriger. Er heiratete im April 1997 eine deutsche Staatsangehörige und liess sich im Oktober 2004 scheiden. Am 4. Februar 2008 reiste D.__ in die Schweiz ein. Hier erhielt er vorerst eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit Gültigkeit bis zum 1. Februar 2009. Mit Gesuch vom 19. Juni 2008 bat er zum Zweck der Erwerbstätigkeit um Umwandlung der Kurzaufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung. Dabei legte er einen Arbeitsvertrag vom 9. Juni 2008 vor, gemäss welchem er ab dem 13. Juni 2008 bei der X.__ AG unbefristet als Schweisser angestellt wurde.