73 BauG (nur) bei Mehrfamilienhäusern mit sechs Wohnungen und mehr Kinderspielplätze erforderlich seien (vgl. Planungsbericht, S. 10 und 13 Ziff. 5.4 und 5.9.2, und Entscheid des Rates der Beschwerdebeteiligten vom 3. August 2017, Beilage zu act. 8/1, S. 6 E. B/1.4.1c).