Da seit der Revision des USG im Bereich der Sanierung belasteter Standorte bei der amtlichen Schätzung weder ein Abzug für eine allfällige Sanierung der Altlasten berücksichtigt wird, noch die Sanierungskosten zu ermitteln bzw. abzuschätzen sind (vgl. Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen, Richtlinien und Weisungen 2019 [Version 1.00], Ziff. 4.4.7), erweist © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte