D. X.__ (Beschwerdeführerin) erhob gegen den am 4. Juni 2019 zugestellten (vgl. act. 2/3) Rekursentscheid des Baudepartements (Vorinstanz) mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 17. Juni 2019 (act. 1) und Ergänzung vom 16. August 2019 (act. 7) Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragte, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) sei der angefochtene Entscheid aufzuheben, und der Kostenanteil zulasten der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte