eine genaue Abgrenzung sei auf der Basis der vorliegenden Daten nicht möglich. Der Standort müsse aufgrund der derzeit gültigen, strengen Vorgaben für den Gewässerschutzbereich Au als belasteter Standort mit Sanierungsbedarf eingestuft werden. Es bestehe jedoch keine grosse Dringlichkeit für eine Standortsanierung und keine Notwendigkeit für unmittelbare Massnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahren (act. 11/6/25 Ziff. 5). Gestützt auf die Empfehlungen im Bericht (vgl. act. 11/6/25 Ziff.