C. Mit Schreiben vom 8. Mai 2015 teilte das AFU X.__ mit, der Standort werde aufgrund geänderter Richtlinien im KbS neu der Massnahmeklasse B (untersuchungsbedürftig) zugeteilt. Die notwendige Voruntersuchung habe bis Ende Mai 2020 zu erfolgen (act. 11/6/28). X.__ beauftragte in der Folge die G.__ AG mit der Durchführung einer Altlasten-Voruntersuchung. Im Bericht zur historisch-technischen Untersuchung vom 15. Dezember 2016 wird zusammenfassend ausgeführt, auf dem Grundstück Nr. 000 liege im Bereich der zwischen 1963 und 1978 dort tätigen chemischen Reinigung eine mutmasslich kleine CKW-Belastung vor; eine genaue Abgrenzung sei auf der Basis der vorliegenden Daten nicht möglich.