Am 13. Juli 2011 teilte das AFU der politische Gemeinde P.__ mit, aufgrund der festgestellten CKW-Werte bestehe weiterer Untersuchungsbedarf (act. 11/6/31), worauf die hierfür bis Ende 2011 zuständige Gemeinde X.__ zu einer Besprechung auf den 16. September 2011 einlud (act. 11/6/29). Da weder von der politischen Gemeinde noch vom AFU die unmittelbare Fortsetzung der Untersuchung gefordert wurde – den Akten ist jedenfalls hierzu nichts zu entnehmen – erfolgten zunächst keine weiteren Abklärungen.