In Unkenntnis des Berichts zur Porenluft- Untersuchung informierte das AFU X.__ mit Schreiben vom 25. Januar 2011, dass das vom Grundstück Nr. 000 für die Gewässer ausgehende Gefährdungspotenzial als niedrig eingestuft und der Standort entsprechend in die Massnahmeklasse C zurückgestuft worden sei (act. 11/6/35). Am 13. Juli 2011 teilte das AFU der politische Gemeinde P.__ mit, aufgrund der festgestellten CKW-Werte bestehe weiterer Untersuchungsbedarf (act. 11/6/31), worauf die hierfür bis Ende 2011 zuständige Gemeinde X.__ zu einer Besprechung auf den 16. September 2011 einlud (act. 11/6/29).