11/6/29, 33). Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt gemäss der (nicht bei den Akten liegenden) Schätzung 2014 rund CHF 1 Mio. (vgl. act. 7 Rz. 32; act. 11/7 Rz. 34). B. Vor dem Hintergrund, dass auf dem Grundstück Nr. 000 eine chemische Reinigung betrieben worden war, nahm das Amt für Umwelt und Energie (AFU) im Jahr 2008 diverse Abklärungen vor. Es kam aufgrund des Alters der chemischen Reinigung zum Schluss, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit Belastungen des Untergrunds oder des Grundwassers mit umweltgefährdenden chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW)