Verfahrensleiterin des GD anderseits über den Stand der Verfahrensakten arglistig getäuscht worden. Dies daher, weil relevante E-Mails nicht zu den Akten genommen worden seien und die Liste (Patientenbeschwerden) der E.__-Zeitung vom GD nach dem Gespräch vom 22. November 2012 anonymisiert zu den Akten genommen worden sei. Durch die Anonymisierung sei die Departementsvorsteherin darüber getäuscht worden, dass in Tat und Wahrheit keine 50 Patientenbeschwerden (mit welchen die Verfügungen vom 27. November 2012 und 11. November 2013 begründet worden seien) vorliegen würden (act G 7.1/14 [595] Rz. 13-19). 3.