GVP 2007 Nr. 67; VerwGE B 2014/249 vom 28. April 2015, E. 2; VerwGE B 2016/17 vom 17. Januar 2018, E. 2.1, www.gerichte.sg.ch). Ausnahmsweise kann eine unrichtige Rechtsanwendung ein Rückkommen auf urteilsähnliche Verfügungen rechtfertigen, sofern der Verfügung schwerwiegende materielle Fehler anhaften und die unveränderte © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Weitergeltung der Verfügung zu einem stossenden und dem Gerechtigkeitsgefühl zuwider laufenden Ergebnis führen würde (BGE 98 Ia 568 E. 5b).