A.b. Am 1. Dezember 2015 hatte der Rechtsvertreter von A.__ bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen Strafanzeige gegen C.__, ehemaliger Generalsekretär des GD, und D.__, ehemaliger Leiter Rechtsdienst des GD, mit jeweils der Begründung erhoben, diese hätten in einem Interview gegenüber der E.__-Zeitung schützenswerte Personendaten von ihm offenbart und damit das Amtsgeheimnis verletzt. Gestützt auf diese Strafanzeige beantragte der Rechtsvertreter von A.__ im Rahmen eines Wiederaufnahmegesuchs vom 29. April 2016 die Aufhebung der Verfügungen vom 27. November 2012 und 11. November 2013 (Ziff.