7. Zusammengefasst fallen im Sozialhilfebudget als Ausgaben der Grundbedarf für den Lebensunterhalt einer Zweck-Wohngemeinschaft von CHF 879.30 (90% von CHF 977: monatlicher Pauschalbetrag für eine Person) und die Krankenkassenprämien an; Mietkosten sind nicht zu berücksichtigen. Im Oktober 2017 sind die Arbeitslosentaggelder vom September 2017 in der Höhe von CHF 1'618.55 als Einnahmen anzurechnen. Unter Berücksichtigung dieses Sozialhilfebudgets weist der Beschwerdegegner einen Einnahmenüberschuss von CHF 11.25 aus (siehe Berechnung act. Sozialamt 9), und hat im Oktober 2017 damit keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.