Massgebend ist der effektive Bedarf. Fallen erst gar keine Ausgaben an, beispielsweise weil eine unterstützte Person gratis bei ihrer Schwester leben darf, sind im Unterstützungsbudget keine Wohnkosten zu berücksichtigen (Wizent, Sozialhilferecht, Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 406, S. 152).