hingewiesen worden, dass im Falle mangelnder Kooperation von einem Konkubinat ausgegangen werden müsse. Trotzdem habe er einen Augenschein vor Ort und damit eine sogenannte spontane "Aussage der ersten Stunde" verhindert, was zwangsläufig den Schluss zulasse, dass er etwas zu verbergen habe. Nur ein unangekündigter und unerwarteter Hausbesuch hätte Klarheit über die effektiven Wohnverhältnisse bringen können, ansonsten könne das Ergebnis zugunsten der Sozialhilfebezüger beeinflusst und damit verfälscht werden.