Die Rahmenfrist für die Arbeitslosentaggelder lief am 14. September 2017 aus. Die Vermögensübersicht des Privatkontos des Beschwerdegegners bei der Raiffeisenbank vom 29. September 2017 wies einen Saldo von CHF –16.47 auf (act. Sozialamt 10). Dem in den Akten liegenden Kontoauszug dieses Privatkontos sind lediglich Buchungen bis zum 21. September 2017 zu entnehmen (act. Sozialamt 139). Die Gutschrift über den Eingang der Arbeitslosentaggelder bzw. die Belastungen bis zum 29. September 2017 fehlen.