September 2019 Stellung zu den Vernehmlassungen der Vorinstanz und des Beschwerdegegners. Dazu liess sich die Vorinstanz am 15. Oktober 2019 nochmals vernehmen. Der Beschwerdegegner behielt mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 (Posteingang: 7. Januar 2020) unaufgefordert das letzte Wort. Auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids und die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge sowie die Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: