B. Gegen den Entscheid des Departements des Innern (Vorinstanz) führt die politische Gemeinde B.__ (Beschwerdeführerin), vertreten durch den Stadtrat, mit Eingabe vom 12. Juni 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie stellt das Rechtsbegehren, den vorinstanzlichen Entscheid aufzuheben; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.