Freie Beweiswürdigung bezüglich eines allfälligen Vorliegens eines Konkubinats. Hausbesuche durch die Sozialhilfebehörden sind nur in Fällen begründeten Zweifels und mit vorgängiger Ankündigung erlaubt. Da seit Beginn des Untermietsverhältnisses seit über einem Jahr nie Mietzinse gezahlt wurden, wohnte der Gesuchsteller faktisch gratis. Für die Berechnung der Bedürftigkeit ist der effektive Bedarf massgebend. Da bisher keine Mietkosten gezahlt wurden, hat auch die Sozialhilfe diese Kosten nicht zu übernehmen (Verwaltungsgericht, B 2019/125). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 27. April 2020 nicht ein (Verfahren 8C_215/2020).