Das obere Liftdrittel rage ohne Witterungsschutz aus dem Dach und das deswegen undichte Dach werde dazu führen, dass der Lift nicht mehr funktioniere. Die Beschwerdeführerin habe die Rekurssachbearbeiterin anlässlich des Augenscheins zweimal gefragt, ob sie zur Prüfung der geschätzten Rückbaukosten eine Offerte benötige, was zweimal ausdrücklich verneint worden sei (act. G 5 und 15). 3.3.