beinhaltet auch eine den First des Wohnhauses überragende Liftaufbaute (vgl. act. G 8/12/7 f.). Nachdem anlässlich einer Baukontrolle bei der Liftaufbaute eine Abweichung von den bewilligten Plänen festgestellt worden war, beantragten A.__ und B.__ mit Nachtragsbaugesuch vom 9. November 2017 bei der Gemeinde D.__ die nachträgliche Bewilligung der Erweiterung der Liftaufbaute gegen Süden (act. G 8/12/6).