Entscheid Verwaltungsgericht, 23.01.2020 Baurecht. Art. 108 Abs. 1 und 159 Abs. 1 lit. d PBG (sGS 731.1). Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung (Ausnahmebewilligung) für die Erweiterung einer Liftaufbaute durch die Bewilligungsbehörde und Verfügung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmässigkeit der Bewilligungsverweigerung sowie die Wiederherstellungsverfügung.