2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 4'000 bezahlt der Beschwerdeführer. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird verrechnet. 3. Der Beschwerdeführer entschädigt den Beschwerdegegner für das Beschwerdeverfahren mit CHF 3'120 (inkl. Barauslagen, zuzüglich Mehrwertsteuer). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 24/24